Neue Fruchtbringende Gesellschaft
Alles zu Nutzen - allen zu Nutzen!
für Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 - 13
Unter der Schirmherrschaft der Bildungsministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Eva Feußner
Was wäre unsere Sprache ohne die schöpferische und individuelle Sprache des einzelnen?
Die Neue Fruchtbringende Gesellschaft zu Köthen / Anhalt hat gemeinsam mit der Theo-Münch-Stiftung für die Deutsche Sprache den Schreibwettbewerb 2025 zum Thema „Weißt du noch?“ ausgeschrieben. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler dafür zu begeistern, ihre Sprache kreativ einzusetzen und selbst literarische Texte zu verfassen.
Ziel des Schreibwettbewerbs ist es, einen literarischen Text zum Thema „Weißt du noch?“ zu verfassen. Die literarische Form ist dabei frei wählbar: z. B. Gedichte, Geschichten, Märchen, Fabeln, Essays, dramatische Umsetzungen ...
Denkbar ist, in den Beiträgen Erinnerungen verschiedenster Art zu thematisieren, möglich sind unter anderem geteilte Gedanken und Erlebnisse zwischen Eltern und ihren Kindern, zwischen Geschwistern, Freunden, Paaren. Die Rückbesinnungen können dabei sowohl privater Natur sein als auch historische oder gesellschaftliche Ereignisse betreffen.
Erwünscht sind Texte, die zeigen, wie vielfältig und schöpferisch unsere schöne deutsche Sprache eingesetzt werden kann. Neben inhaltlicher Originalität und Stilsicherheit ist auch die normgerechte Orthographie ein Bewertungskriterium.
Einsendeschluss ist der 30.04.2025.
Einsendungen an:
schreibwettbewerb@fruchtbringende-gesellschaft.de
Bitte unbedingt Name bzw. Namen, Alter, Schule, Schulform und Klasse sowie die eigene Adresse und Telefonnummer angeben.
Die Preisträger werden am Tag der deutschen Sprache, dem 13. September 2025, im Rahmen einer Festveranstaltung ausgezeichnet werden. Dazu sind alle Teilnehmer des Schreibwettbewerbs sowie deren Eltern, Lehrer, Freunde und alle Interessierten herzlich eingeladen.
Die von der Jury ausgewählten Preisträger werden im Juli 2025 informiert. Alle übrigen Teilnehmer erhalten im Herbst 2025 ein Schreiben und eine Urkunde über die Teilnahme am Wettbewerb.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Personenbezogene Daten von Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern werden im Rahmen des Wettbewerbs ausschließlich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu Zwecken der Durchführung des Wettbewerbs verarbeitet. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen
(siehe Datenschutzerklärung).